Der Kirchgemeinderat ist das vollziehende und verwaltende Organ der Kirchgemeinde. Er umfasst sieben Mitglieder und wird auf Beginn jeder Amtsperiode an der Urne gewählt.
Seine Aufgaben und Kompetenzen sind in der Gemeindeordnung unter § 26 festgehalten.
Kirchgemeindepräsident
Vakanz
Vizepräsident des KGR
Finanzexperte
Ressortleitung Bau
Dipl. Architekt ETH